Unser Angebot
Unser Angebot drucken Fenster schließen

Wie sieht das Angebot der MOBILEN FRÜHFÖRDERUNG aus?
  Die Betreuung umfasst in der Regel wöchentlich zwei Stunden, im Einzelfall kann der Betreuungsumfang auch größer oder kleiner sein.

Die Förderung richtet sich nach der Lebenssituation sowie den individuellen Bedürfnissen und Möglichkeiten des Kindes in seiner Familie und findet i.d.R. in der vertrauten häuslichen Umgebung statt.

Da die Kinder in der Altersgruppe ab vier Jahren ein größeres Autonomiebestreben entwickeln und ein altersgemäßes Förderungsangebot erforderlich ist, wird die Betreuung dieser Kinder primär in den Räumen der Mobilen Frühförderung in ambulanter Form stattfinden. In jedem Fall sind jedoch die Bedürfnisse des Einzelfalles maßgeblich.

Die Förderung verläuft partnerschaftlich in Gesprächen mit den Eltern und im Spiel mit dem Kind. Gemeinsam werden Beobachtungen ausgetauscht, eine Einschätzung über den Entwicklungsstand des Kindes erarbeitet und Möglichkeiten der gezielten Unterstützung des Kindes entwickelt.

In Elterngesprächen erhalten die Eltern Unterstützung bei der Verarbeitung ihrer Situation und der Probleme ihres Kindes. Neben der Erarbeitung einer Zukunftsperspektive können auch die Beratung überzusätzliche Entlastungsmöglichkeiten oder Therapieangebote sowie Informationen über Rechtsansprüche Inhalte solcher Gespräche sein.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, an Elternabenden teilzunehmen, die inhaltlich von Eltern gestaltet werden können.

Bei Bedarf finden Elternversammlungen wie auch Gesprächskreise oder gemeinsame Freizeitaktivitäten statt, die die Möglichkeit bieten, untereinander Kontakte zu knüpfen.

Dem Kind werden Anregungen zur Entwicklung von Körpergefühl, Wohlbefinden, Bewegungsempfinden, Wahrnehmungen, Kommunikation und Kontaktaufnahme geboten. Es erhält die Möglichkeit, verschiedenste Erfahrungen mit Menschen, Dingen und Situationen zu machen. Die Reaktion des Kindes und die Beobachtungen der Eltern geben Hinweise darauf, welche Angebote das Kind für sich nutzen kann und wo es weitere Anregungen haben möchte.

Es werden also keine speziellen Fähigkeiten trainiert (z.B. keine isolierten Sprachübungen), sondern das Kind wird in seiner gesamten Persönlichkeit gefördert.

Die folgende Grafik versucht zu verdeutlichen, was in der Frühförderung unter einer ganzheitlichen Betrachtungsweise verstanden werden kann. Dabei stellt der innere Kreis die Gesamtpersönlichkeit des Kindes dar und der äußere Kreis sein soziales Umfeld. Alle diese Bereiche wirken auf das Kind und stehen auch in Wechselwirkung untereinander.

Neben der Einzelförderung bietet die Mobile Frühförderung Kiel verschiedene Formen von Kleingruppen an.

Die Eltern-Kind-Gruppe bietet für Eltern und kleine Kinder den Rahmen für erste gemeinsame Erfahrungen in der Gruppe.

Spielgruppen bieten Spiel- und Lernmöglichkeiten in der Kleingruppe. Sie dienen der Vorbereitung für den späteren Besuch der Kindertagesstätte und unterstützen den Ablöseprozess zwischen Eltern und Kindern. Im Rahmen der Spielgruppen findet auch eine Förderung der Bewegungsentwicklung und des Sozialverhaltens statt.

Eine "Schwimmgruppe" bietet spezielle Erfahrungsmöglichkeiten.

Der Übergang in die Kindertagesstätte wird bei Bedarf durch die Zusammenarbeit der Fachkräfte der Frühförderung und der Kindertageseinrichtungen erleichtert. Sollte in der Regelgruppe längerfristiger Hilfebedarf bestehen, bietet die Mobile Frühförderung individuelle Hilfen an. Dies sind z.B. die Beratung der Erzieherinnen, die Förderung des Kindes oder Elterngespräche.

Eine gute Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen, die das Kind kennen, ist uns wichtig (Ärztinnen, Krankengymnastinnen, Mitarbeiterinnen aus Kindertagesstätten und Kliniken usw.). Ausschlaggebend muß dabei sein, inwieweit diese Gespräche bedeutsam für die Entwicklung des Kindes sind.

Sie möchten Frühförderung in Anspruch nehmen?
In einem ersten persönlichen Gespräch klären wir gemeinsam ab, ob unser Angebot das Richtige für Ihr Kind ist. Wir informieren Sie über die Wege der Antragstellung auf Kostenübernahme bei der Stadt Kiel. Bei Bewilligung der Maßnahme entstehen für Sie keine Kosten.

Das zuständige Amt übernimmt die entstehenden Betreuungskosten. Die rechtlichen Grundlagen bietet das Sozialgesetzbuch XII (§ 53,54 Abs. 1) in Verbindung mit dem Sozialgesetzbuch IX (§ 55,56).


Fenster schließen Zum Seitenanfang Unser Angebot drucken

Mobile Frühförderung Kiel
Kaiserstraße 1, 24143 Kiel
Fon 0431 - 67 61 61 | Fax 0431 - 67 61 99
fruehfoerderung-kiel@web.de
www.mobile-fruehfoerderung-kiel.de